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Prozess gewonnen!

Meldung vom

Am 25.11.2022 ist Herr Peter Selbach von seinem Amt als 1. Vorsitzender des Stadtmarketingvereins zurückgetreten. Auf Grund vielfältiger öffentlicher Äußerungen und Aktivitäten von Herrn Selbach, sah sich der Verein gezwungen folgende Richtigstellung zu veröffentlichen.  

„Am 24.Novemer 2022 haben die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes Herrn Peter Selbach wegen dem Verlust der Vertrauensbasis zum sofortigen Rücktritt aufgefordert, dieser wurde am Folgetag vollzogen. Seit dem 25.November 2022 ist Herr Selbach nicht mehr befugt, im Namen des Stadtmarketings oder auch im Namen des Lohmarkts zu handeln. Der Lohmarkt und alle damit verbundenen Daten sind durch die Stadt und den Stadtmarketingverein finanziert worden und müssen umgehend an den Stadtmarketingverein überführt werden. Nachdem sowohl der Vorstand des Stadtmarketingvereins als auch die Stadtverwaltung nicht mehr gewillt waren, die massiv erhöhten Geldforderungen von Herrn Selbach und seinen Geschäftspartnern zu zahlen, hat der Vorstand beschlossen, die defizitäre Webseite vom Lohmarkt zum 01.01.2023 einzustellen. Herr Selbach ist demnach nicht berechtigt, Daten von Unternehmen in ein neues Portal mitzunehmen. Es existiert auch kein „Lohmarktteam“ im Stadtmarketingverein. Wir haben gegen Herrn Selbach juristische Schritte eingeleitet. Der geschäftsführende Vorstand distanziert sich in aller Form von den Aussagen, die von Herrn Selbach in den sozialen Medien und in der Presse verbreitet worden sind.“

Herr Selbach war mit diesen Aussagen nicht einverstanden und forderte den Verein auf, diese Stellungnahme zurückzunehmen. Da die Stadtmacher dieser Forderung nicht folgten, reichte sein Anwalt Klage beim Amtsgericht in Siegburg ein.

Hier ein Auszug aus der Klageschrift:

Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen, dass der Kläger – alleine oder gemeinschaftlich mit Geschäftspartnern – jemals überhöhte Geldforderungen an den Beklagten und/oder die Verwaltung der Stadt Lohmar gestellt habe, den Beklagten zu verurteilen, die auf der vom Beklagten betriebenen Internetseite unter der URL die- stadtmacher.de/richtigstellung-des Stadtmarketingvereines-die-stadtmacher-lohmar-e-v/ erhobenen und nachfolgend wiedergegebene Behauptung zu entfernen: „Nachdem sowohl der Vorstand des Stadtmarketingvereins als auch die Stadtverwaltung nicht mehr gewillt waren, die massiv erhöhten Geldforderungen von Herrn Selbach und seinen Geschäftspartnern zu  zahlen, hat der Vorstand beschlossen, die defizitäre Webseite vom Lohmarkt zum 01.01.2023 einzustellen.“ Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei durch die gerügte Äußerung des Beklagten verletzt worden.

Nach langem Schriftwechsel folgte am 1.8.2023 eine mündliche Verhandlung. Wenige Tage später folgte das Urteil: Die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger.

Herr Selbach wollte das so nicht hinnehmen und legte Berufung beim Landgericht Bonn ein. Das Gericht prüfte den Sachverhalt und teilte vorab mit, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht und gab Herrn Selbach die Möglichkeit die Klage zurück zu ziehen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Am 11.1.2024 teilte der Anwalt von Herrn Selbach mit, dass die Berufung zurückgezogen wird.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Kosten, die dem Verein entstanden sind, kpl. zurückgezahlt werden.